"Würde mich auch über einen beitrag vom herrn doktor freuen."
Dann macht der das auch.
Zur Klarstellung:
Wenn eine Medikamentenprüfung vor einer Zulassung läuft - ich habe viele solcher sogenannten Phase 3-Prüfungen gemacht -, dann werden alle Veränderungen, die während der Prüfung oder in einer bestimmten Zeit danach auftreten, dem Unternehmen gemeldet.
Alle Veränderungen werden also erfasst, unabhängig davon, ob sie eine Folge der getesteten Substanz sind. Einzig die Tatsache des Geschehens ist das Kriterium, nicht die wahrscheinliche kausale Verknüpfung.
Falls sich bei einer Testperson z.B. das linke Ohr vergrößert hätte, kommt das in die möglichen Nebenwirkungen (NW), allerdings in die Kategorie sehr selten. So verhält es sich auch mit bösartigen Erkrankungen. Bekommt ein Proband im Testzeitraum Krebs, muss das aufgenommen werden auch wenn tatsächlich das neue Mittel nicht die Ursache ist.
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