" Wissen Sie zufällig, ob die sich dann wirklich öfter, also vielleicht so ein- bis zweiwöchentlich Zeit nehmen und das auch nicht nur fünf Mal oder so? "
Beratungsstellen unterliegen nicht den Zwängen durch Psychotherapeutenrichtlinie oder Krankenkassen, handeln eher inhaltlich nach Bedürftigkeit. Also ist die reine Anzahl von Gesprächen auch kein Ausschlusskriterium.
Zu den anderen Anfragen später.
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