"müssen aber jeden Tag um 7,45 Uhr da sein und dürfen erst 16,30 Uhr gehen"
Nach dem therapeutischen Sinn darf man dabei nicht fragen, die große Zeitspanne ist ein rein formaler Akt.
Die Kostenträger verlangen bei Kontakt - und Begegnungsstätten mindestens 20 Wochenstunden, bei Tageskliniken doppelt so viele.
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